So rechnet der Rechner
Sozialabgaben
Als Arbeitnehmer zahlst du die Hälfte der Beiträge zur Renten- (18,6 %), Arbeitslosen- (2,6 %) und Krankenversicherung (14,6 % plus Zusatzbeitrag) sowie deinen Anteil zur Pflegeversicherung – ohne Kinder ab 23 mit Zuschlag, ab dem zweiten Kind mit Abschlag. Die Beiträge steigen nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen (Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 €, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat). Bis 603 € im Monat ist ein Job ein Minijob, zwischen 603 € und 2.000 € gelten im Übergangsbereich (Midijob)reduzierte Beiträge.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Vom Brutto werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale für die Sozialversicherung abgezogen; auf den Rest wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet.Klasse I gilt für Ledige, Klasse II zusätzlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € plus 240 € je weiteres Kind). Klasse III rechnet mit dem Splittingtarif,Klasse V und VI (Zweitjob, ohne Pauschbeträge) mit einer besonderen Formel, die deutlich mehr Lohnsteuer ergibt. Verheiratete finden die beste Aufteilung im Brutto-Netto-Rechner für Ehepaare.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Soli (5,5 %) fällt nur bei hoher Lohnsteuer an. Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer. Für beide zählen die Kinderfreibeträge – deshalb sind sie mit Kindern etwas niedriger.
Annahmen
Gesetzlich kranken- und pflegeversichert, Werte 2026, gleichbleibendes Gehalt über das Jahr (Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld sind gleichmäßig verteilt), keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Pflegeversicherung ohne die Besonderheit in Sachsen. Die Lohnsteuer ist vereinfacht berechnet und kann von der Gehaltsabrechnung um einige Euro abweichen. Minijobs sind pauschal vom Arbeitgeber versteuert.
Die Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.