Quellen und Berechnungsgrundlagen
Hier steht, auf welchen Gesetzen, amtlichen Werten und Formeln die Rechner beruhen. Alle Werte gelten für das Jahr 2026; die Zahlen auf dieser Seite stammen aus denselben Parametern, mit denen die Rechner rechnen.
Allgemeine Rechenweise
- Alle Berechnungen laufen in deinem Browser; es werden keine Eingaben übertragen.
- Zinsen und Renditen werden monatlich mit Zinseszins gerechnet: Aus einer Jahresrendite r wird der Monatsfaktor (1 + r)1/12, bei Krediten und Sparkonten wie bei Banken üblich r / 12.
- Renditen nach Kosten und Steuern sind interne Zinsfüße (IRR) der monatlichen Zahlungen, umgerechnet auf ein Jahr.
- Umrechnung Stunden in Monatslohn: Wochenstunden × Stundenlohn × 52 / 12 (= 4,333 Wochen je Monat).
- Renditen, Wertsteigerungen, Inflation und Anschlusszinsen sind Annahmen, die du selbst eingibst. Die voreingestellten Werte sind Beispiele und keine Prognose.
Einkommen- und Lohnsteuer
Genutzt von: Brutto-Netto-Rechner, Brutto-Netto für Ehepaare, Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan, Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan für Ehepaare.
- Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (Fassung 2026): Grundfreibetrag 12.348 €; Progressionszone 1 bis 17.799 €((914,51 · y + 1.400) · y), Zone 2 bis 69.878 € ((173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87), 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €. Bei Zusammenveranlagung Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5 EStG).
- Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG und dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € (§ 9a EStG), Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € (§ 10c EStG), Vorsorgepauschale aus Renten-, Kranken- (ermäßigter Satz 14 % + halber Zusatzbeitrag), Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Höchstbetrag 1.900 €).
- Steuerklassen V und VI nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG mit den Grenzbeträgen 14.071 €, 34.939 € und 222.260 € aus dem Programmablaufplan. Klasse II: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 € plus 240 € je weiteres Kind (§ 24b EStG). Faktorverfahren nach § 39f EStG.
- Solidaritätszuschlag 5,5 % nach dem Solidaritätszuschlaggesetzmit Freigrenze 20.350 € (Zusammenveranlagung und Klasse III 40.700 €) und Milderungszone (11,9 % des übersteigenden Betrags, § 4 SolzG).
- Kirchensteuer 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer nach den Kirchensteuergesetzen der Länder; Bemessung mit Kinderfreibeträgen nach § 51a EStG.
- Kindergeld 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG), Kinderfreibeträge 9.756 € je Kind bei Zusammenveranlagung (§ 32 Abs. 6 EStG), Günstigerprüfung nach § 31 EStG.
- In der Jahressteuer sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG abgezogen: Rentenversicherung voll, Krankenversicherung zu 96 % (Basisabsicherung ohne Krankengeld), Pflegeversicherung voll.
Sozialversicherung
Genutzt von: Brutto-Netto-Rechner, Brutto-Netto für Ehepaare.
| Zweig | Beitragssatz gesamt | Arbeitnehmer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | § 158 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | § 341 SGB III |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % | die Hälfte | § 241, § 242a SGB V |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 %, kinderlos + 0,6 %, ab dem 2. Kind − 0,25 % je Kind | § 55 SGB XI |
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung): Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,5 € im Monat.
- Minijob bis 603 € im Monat (§ 8 SGB IV, an den Mindestlohn gekoppelt); Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 3,6 %, sofern keine Befreiung beantragt ist (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Die Lohnsteuer ist pauschal vom Arbeitgeber getragen.
- Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €: Arbeitnehmerbeiträge auf die reduzierte Bemessungsgrundlage 2.000 € / (2.000 € − 603 €) × (Lohn − 603 €) nach § 20 Abs. 2a SGB IV.
- Nicht abgebildet: private Krankenversicherung, Besonderheit der Pflegeversicherung in Sachsen, kassenindividueller Zusatzbeitrag (einstellbar).
Kapitalerträge, Sparpläne und ETFs
Genutzt von: Sparplan-Rechner, ETF-Sparplan-Rechner, Entnahmeplan: Wie lange reicht mein Geld?, Mieten oder Kaufen?, Vermögensentwicklung.
- Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag 5,5 %(§ 32d EStG), zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer ermäßigt sich die Abgeltungsteuer auf 1 / (4 + Kirchensteuersatz) der Erträge (§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG), zusammen 27,82 %(8 %) bzw. 28 % (9 %) inklusive Soli und Kirchensteuer.
- Sparerpauschbetrag 1.000 € je Person, 2.000 €bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG), jedes Kalenderjahr neu.
- Teilfreistellung für Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 % (§ 20 InvStG).
- Vorabpauschale für thesaurierende Fonds (§ 18 InvStG): Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7, für Käufe im Laufe des Jahres um 1/12 je vollem Monat vor dem Kauf gekürzt, höchstens der Wertzuwachs des Jahres zuzüglich Ausschüttungen. Basiszins 2026: 3,2 % (BMF-Schreiben zum Basiszins, veröffentlicht im Januar 2026). Beim Verkauf mindern bereits versteuerte Vorabpauschalen den Gewinn (§ 19 InvStG).
- Zinsen auf Sparkonten werden monatlich gutgeschrieben; Abgeltungsteuer fällt an, sobald der Sparerpauschbetrag des Jahres aufgebraucht ist (wie mit Freistellungsauftrag).
- Entnahmen: Verkauft wird so viel, dass nach Steuer auf den Gewinnanteil (Kurs − durchschnittliche Anschaffungskosten) die gewünschte Netto-Entnahme übrig bleibt.
- Laufende Fondskosten (TER) mindern die Rendite; Ordergebühren den Kaufbetrag.
Kredite und Baufinanzierung
Genutzt von: Kreditrechner mit Tilgungsplan, Baufinanzierungsrechner, Mieten oder Kaufen?, Vermögensentwicklung.
- Annuitätendarlehen: gleichbleibende Rate = Darlehen × q / (1 − (1 + q)−n) mit q = Sollzins / 12 und n Monaten; Zinsen monatlich auf die Restschuld, die Rate auf volle Cent gerundet, die letzte Rate angepasst.
- Baufinanzierung: Rate = Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) / 12; nach der Zinsbindung läuft die Rate zum angenommenen Anschlusszins weiter. Sondertilgungen jeweils am Ende eines Kreditjahres.
- Effektiver Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (§ 16 PAngV) ohne weitere Kosten: (1 + Sollzins / 12)12 − 1. Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Restschuldversicherungen sind nicht enthalten.
Immobilienkauf und Mieten oder Kaufen
Genutzt von: Baufinanzierungsrechner, Mieten oder Kaufen?.
- Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz; die Sätze legen die Länder fest (Stand 2026):
| Bundesland | Satz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 % |
| Niedersachsen | 5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5 % |
- Notar und Grundbuch: Voreinstellung 2 % des Kaufpreises als übliche Näherung (Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz).
- Maklerprovision: Voreinstellung 3,57 % Käuferanteil (hälftige Teilung bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nach § 656c BGB).
- Mieten oder Kaufen: Beide Seiten setzen gleich viel Geld ein. Wer im Monat weniger zahlt, legt die Differenz in einem thesaurierenden ETF an (Vorabpauschale und Verkaufssteuer wie oben). Selbst genutzte Immobilien sind beim Verkauf steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Verkaufskosten werden nicht abgezogen. Kaufpreisfaktor = Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete.
Altersvorsorgedepot
Genutzt von: Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan, Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan für Ehepaare.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz in der vom Bundestag am 27.03.2026 beschlossenen Fassung (BT-Drs. 21/4996; Bundesrat 08.05.2026; BGBl. I 2026 Nr. 156), Förderung ab 01.01.2027. Einkommensteuertarif § 32a EStG Fassung 2026, Basiszins Vorabpauschale 2026.
- Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Beitrag bis 1.800 € (§ 84 EStG n. F.); Berufseinsteiger-Bonus 200 € bis zum 25. Lebensjahr.
- Kinderzulage 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind (§ 85 EStG n. F.); Mindesteigenbeitrag 120 € (§ 86 EStG n. F.).
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 € mit Günstigerprüfung (§ 10a EStG n. F.); Einzahlungen bis 6.840 € im Jahr; Auszahlung ab 65, Auszahlungsplan mindestens bis 85, Teilkapitalauszahlung bis 30 % (AltZertG n. F.).
- Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG); der Vergleichs-ETF-Sparplan mit Abgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale wie oben.
- Die Berechnung bildet die Excel-Vorlage „Altersvorsorgedepot vs. ETF“ Zeile für Zeile nach und ist gegen deren Ergebnisse in sechs Szenarien geprüft.
Vermögensplanung
Genutzt von: Vermögensübersicht, Vermögensentwicklung, Vermögensverlauf.
- Nettovermögen = Summe aller Vermögenswerte (Immobilien zum Marktwert) − Restschulden.
- Prognose Monat für Monat: Jede Anlageklasse wächst mit ihrer Rendite, die Sparrate wird nach der gewählten Aufteilung angelegt, Kredite werden getilgt. Zinsen werden jährlich mit Abgeltungsteuer über dem Sparerpauschbetrag besteuert, Kursgewinne erst beim (geschätzten) Verkauf; keine Vorabpauschale und keine Kirchensteuer (Vereinfachung).
- Finanzielle Unabhängigkeit ab dem 25-Fachen der Jahresausgaben ohne Immobilien – entspricht einer Entnahme von 4 % im Jahr (Faustregel nach der „Trinity-Studie“, Cooley, Hubbard und Walz, 1998).
- Kaufkraft: Werte wahlweise um die angenommene Inflation bereinigt (heutige Euro).
- Vermögensverlauf: Veränderung zwischen gespeicherten Ständen, Durchschnitt je Monat; der Plan-Ist-Vergleich legt die gespeicherten Annahmen der Vermögensentwicklung ab dem ersten Stand zugrunde.
Qualitätssicherung
- Der Lohnsteuerabzug ist gegen den amtlichen Programmablaufplan 2026 geprüft: in allen Steuerklassen, mit und ohne Kinder und Kirchensteuer, von 700 € bis 15.000 € Monatsbrutto – mit übereinstimmendem Ergebnis auf den Euro.
- Sparplan, Kredit, Baufinanzierung, ETF-Sparplan, Entnahmeplan und Mieten oder Kaufen sind unabhängig nachgerechnet und stimmen auf den Cent überein; mehr als 200 automatische Tests sichern die Rechenkerne ab.
- Alle gesetzlichen Werte werden jährlich zum Jahreswechsel aktualisiert. Findest du einen Fehler, schreib uns gern über den Kontakt im Impressum.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechner dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.