Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan – für Ehepaare

Jeder Partner spart in einen eigenen Vertrag und erhält eigene Zulagen, besteuert wird gemeinsam nach dem Splittingtarif. Der Rechner vergleicht für euch beide das geförderte Altersvorsorgedepot mit einem ETF-Sparplan – mit demselben Eigenbeitrag und nach Steuern. Rechner für Einzelpersonen

Gemeinsam

Weitere Annahmen

Gelten für beide Partner. Mit den gesetzlichen bzw. üblichen Werten vorbelegt.

Netto-Auszahlungen im Ruhestand – beide Partner, nach Steuern

AltersvorsorgedepotETF-SparplanDifferenz

Je Partner

Depotwert beider Partner

Altersvorsorgedepots + NebenkontenETF-Sparpläne

Förderung im ersten Jahr

Gemeinsam
Verlauf Jahr für Jahr (beide Partner)
JahrEigenbeiträgeZulagenErstattungDepots AVNetto AVDepots ETFNetto ETF

So rechnet der Rechner für Ehepaare

Eigene Verträge, eigene Zulagen

Beim Altersvorsorgedepot ist jeder Partner selbst förderberechtigt, wenn er zum begünstigten Personenkreis gehört. Jeder erhält auf seinen eigenen Beitrag die Grundzulage (50 % der ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €) und gegebenenfalls einmalig den Berufseinsteigerbonus. Die Kinderzulage erhält bei Ehepaaren grundsätzlich die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater – im Rechner wählt ihr, bei wem sie ankommt. Der Partner mit der Kinderzulage braucht mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr.

Gemeinsame Günstigerprüfung

Bei Zusammenveranlagung steht jedem Partner der Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag bis 1.800 € plus Zulagen) gesondert zu. Die Steuerersparnis wird für beide zusammen nach dem Splittingtarif berechnet und im Verhältnis der Sonderausgaben aufgeteilt. Jeder Partner erhält eine zusätzliche Erstattung, soweit sein Anteil an der Ersparnis seine eigenen Zulagen übersteigt.

Auszahlung und ETF-Vergleich

Jeder Partner bekommt seinen Auszahlungsplan ab dem eigenen Rentenbeginn. Die Auszahlungen werden mit dem gemeinsamen Steuersatz im Ruhestand versteuert. Im Vergleich spart jeder Partner denselben Eigenbeitrag in einen eigenen ETF-Sparplan; der gemeinsame Sparerpauschbetrag wird je zur Hälfte auf die Depots der Partner verteilt.

Grenzen des Modells

Wie beim Einzelrechner: Jahresrechnung, Steuertarif 2026 für alle Jahre, Kindergeld vereinfacht bis zum 25. Geburtstag. Zusätzlich nicht abgebildet ist die mittelbare Zulageberechtigung eines Partners ohne eigenen Förderanspruch. Die Aufteilung der Steuerersparnis zwischen den Partnern ist eine vereinfachte Annahme; das Finanzamt kann im Einzelfall anders aufteilen.

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz in der vom Bundestag am 27.03.2026 beschlossenen Fassung (BT-Drs. 21/4996; Bundesrat 08.05.2026; BGBl. I 2026 Nr. 156), Förderung ab 01.01.2027. Einkommensteuertarif § 32a EStG Fassung 2026, Basiszins Vorabpauschale 2026.

Dieser Rechner ist ein Rechenmodell auf Basis eurer eigenen Annahmen und ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung.