So rechnet der Rechner
Jahresbetrachtung statt Steuerklassen
Ehepaare werden gemeinsam veranlagt: Die Einkommensteuer ergibt sich aus dem Splittingtarif auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Die Steuerklassen III/V oder IV/IV ändern daran nichts – sie bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird mit der Steuererklärung ausgeglichen. Für die Frage, welche Aufteilung sich lohnt, zählt deshalb das Netto im Jahr.
Sozialabgaben: Minijob, Midijob, regulär
Bis 603 € im Monat ist ein Job ein Minijob: Für den Arbeitnehmer fallen keine Abgaben an (bei Befreiung von der Rentenversicherung), die Pauschalsteuer zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Zwischen 603 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Beiträgen. Darüber zahlt der Arbeitnehmer rund 21 % Sozialabgaben – bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen. Oberhalb davon steigen die Abgaben nicht weiter.
Warum sich Stunden nicht beliebig verschieben lassen
Durch das Splitting spielt es für die Einkommensteuer kaum eine Rolle, wer das Geld verdient. Unterschiede entstehen vor allem durch die Sozialabgaben: Minijob und Midijob sind günstiger, und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen kostet jede weitere Stunde weniger Abgaben. Meist lohnt es sich außerdem, dass der Partner mit dem höheren Stundenlohn mehr arbeitet.
Brutto, Steuern und Abgaben je Partner
Die Grafik je Partner zeigt, was von seinem Monatsbrutto bei jeder Wochenstundenzahl bleibt, während der andere Partner bei den im Abschnitt „Selbst ausprobieren“ eingestellten Stunden bleibt. Weil Ehepaare gemeinsam besteuert werden, hat niemand eine „eigene“ Steuer: Als Steuern ist angegeben, um wie viel die gemeinsame Steuer durch das Einkommen dieses Partners steigt. Die senkrechten Linien markieren Minijob-Grenze, Ende des Midijobs und die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Renten- und Arbeitslosenversicherung – darüber steigen die Sozialabgaben nicht weiter.
Die zweite Grafik zeigt, was von jeder zusätzlichen Stunde netto ankommt. Wo die Linie weit unter dem Stundenlohn liegt, lohnt sich Mehrarbeit wenig; direkt über der Minijob-Grenze kann sie sogar unter null fallen, weil dann der ganze Lohn steuer- und beitragspflichtig wird.
Abgaben optimieren
Der Knopf „Abgaben optimieren“ sucht die Stundenkombination mit der niedrigsten Abgabenquote – also dem kleinsten Anteil von Steuern und Sozialabgaben am Brutto. Ohne Bedingung wäre das trivial ein Minijob; deshalb zeigt der Rechner zwei Varianten: die niedrigste Quote bei euren eingestellten Gesamtstunden und die niedrigste Quote, mit der ihr mindestens euer jetziges Netto erreicht. Oft ist das eine Kombination, bei der ein Partner mehr und der andere deutlich weniger arbeitet.
Netto ist nicht alles
Weniger Sozialabgaben bedeuten auch weniger Absicherung: Im Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherung entstehen kaum Rentenansprüche, und Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld richten sich nach dem eigenen Einkommen. Wer seine Stunden stark reduziert, sollte diese Folgen mitbedenken.
Annahmen
Beide Partner gesetzlich versichert und angestellt, je ein Job, Werte 2026, Arbeitnehmer-Pauschbetrag statt tatsächlicher Werbungskosten, keine weiteren Einkünfte oder Abzüge, Kinder unter 25 mit Kindergeldanspruch. Ein eingegebenes Jahresbrutto wird über die aktuellen Wochenstunden in einen Stundenlohn umgerechnet und gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt; Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden also so behandelt, als wären sie Teil des Monatslohns. Pflegeversicherung ohne die Besonderheit in Sachsen. Monate mit 52 / 12 Wochen.
Die Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.